
„Der adventliche Dezember intensiviert im besten Fall die geduldige Hinführung auf das Weihnachtsfest“, schreibt der Kulturjournalist Hanns Josef Ortheil auf seinem Blog.Dazu gehöre vor allem, dass man jetzt häufiger mit Menschen zusammenkäme, die einem besonders nahe sind. Der Hintergrund sei ein allmählich wachsendes Nähebedürfnis – familiär, mit Freundinnen und Freunden.
Nun war aber gerade das Weihnachtsfest immer schon der beste Beweis dafür, wie ambivalent unsere Gesellschaft tatsächlich ist. Für die einen ist es die Zeit des Innehaltens und der Vorfreude auf die Festtage mit Freunden und Familie, für die anderen einfach nur der blanke Horror mit Gänsebraten, Lametta und Christbaumkitsch; zerbrechlichste Zeit im Jahr und selbst in einem Reservat der totalen Verweigerung ist man doch nie ganz sicher vor einem Sprung oder einem Bruch.
Nun, der beste Plan in diesem Jahr ist wohl keinen Plan zu haben. Denn die meisten Festivitäten werden in dieser Weihnachtszeit wohl wieder ausfallen. „Schon wieder ein Jahr ohne Weihnachtsparty in der Firma, schreibt der Tagesspiegel Wenn das kein Grund zum Feiern ist!“ Eigentlich nicht.
Fast zwei Jahre nach Beginn der Pandemie ist die Lage in Deutschland so prekär wie noch nie. Täglich werden Rekordzahlen an Neuinfektionen gemeldet, die Inzidenzen erreichen ungeahnte Höchststände. Vom Ende der epidemischen Notlage weit entfernt, ist nun am 24. November das neue Infektionsschutzgesetz in Kraft getreten. Neu darin ist vor allem die längst überfällige 3G-Regelung am Arbeitsplatz.
Was bedeutet dies genau?
Betroffen davon sind grundsätzlich auch geimpfte und genesene Menschen, aber vor allem trifft sie die Beschäftigten, die noch nicht gegen das Coronavirus geimpft worden sind. Ab sofort sind sie nämlich verpflichtet, vor Arbeitsantritt täglich einen negativen Test vorzuweisen. Arbeitgeber sind verpflichtet, dies täglich zu kontrollieren und zu dokumentieren. Bei Verstößen drohen saftige Bußgelder bis zu 25.000 Euro.
Die 3G-Regel gilt deshalb für alle Arbeitnehmer, die eine Arbeitsstätte, z. B. eine Werkhalle, Büros, Baustellen, Kantinen, Fluchtwege, Notausgänge etc.) betreten, bei dem ein Kontakt zu Kollegen und anderen Personen nicht auszuschließen ist. Sie müssen deshalb einen Nachweis erbringen, dass sie entweder geimpft, genesen oder getestet sind. (Im Homeoffice gilt keine Testpflicht)
Während der Nachweis der Impfung oder Genesung dem Arbeitgeber nur einmal vorgelegt werden muss, benötigen Ungeimpfte einen maximal 24 Stunden alten Schnelltest oder 48 Stunden alten PCR Test. (Testzentren, Arztpraxen oder Durchführung beim Arbeitgeber). Ein Schnelltest zu Hause reicht nicht aus, weil der Nachweis vor Dienstantritt zu erbringen ist. Soweit dies im Betrieb des Arbeitgebers geschieht, handelt es sich um Arbeitszeit.
Der Arbeitgeber muss maximal zwei Tests pro Woche zur Verfügung stellen. Arbeitnehmer, die eine fünf Tagewoche ausüben, müssten dann drei kostenlose Bürgertests in Anspruch nehmen.
Ohne Arbeit kein Lohn
Verweigern Arbeitnehmer die Test- und Nachweispflicht entfällt ihr Anspruch auf Lohn und Gehalt, da sie ja nun aufgrund der Neuregelung im Infektionsschutzgesetz nicht in der Lage sind, die erforderliche Arbeitsleistung zu erbringen. Hartnäckigen Verweigerern drohen sogar arbeitsrechtliche Maßnahmen wie z. B eine Abmahnung. Auch eine Kündigung ist möglich, da laut Arbeitsministerium
Beschäftigte, die keinen 3G-Nachweis vorlegen können oder wollen, „grundsätzlich kündigungsrechtliche Konsequenzen befürchten müssen.“
Wobei Arbeitgeber allerdings den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten haben; nicht zuletzt auch aufgrund der Tatsache, dass die 3G-Regelung zunächst erstmal bis zum 19. März 2022 befristet ist.
Übrigens gilt die 3G-Regelung auch für den Chef persönlich. „Das sieht das Infektionsschutzgesetz (§ 28b Abs.1 S.1 IfSG) tatsächlich so vor, sagt Dr. Julia Förster, Fachanwältin für Arbeitsrecht in der Rechtsanwaltskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer in Hamburg.
„Zum Betreten der Arbeitsstätte müssen Unternehmensinhaber und ihre gesetzlichen Vertreter deshalb ebenfalls einen wirksamen Impf-,Genesenen oder Testnachweis vorlegen.“ (Dr. Julia Förster)
Dies sei mit Blick auf den Sinn und Zweck der Regelung, die Verminderung des Ansteckungsrisikos, auch mehr als konsequent.
Lediglich zwei Ausnahmen erlauben es ungeimpften Beschäftigten und Arbeitgebern aber, die Arbeitsstätte ohne Test zu betreten: Entweder um ein betriebliches Testangebot wahrzunehmen oder um sich, wenn dies angeboten wird, in der Arbeitsstätte impfen zu lassen. Nicht vergessen sollte man auch, dass Genesene nach sechs Monaten wieder als ungeimpft gelten. Deshalb empfiehlt es sich gleich beim ersten Nachweis das „Verfallsdatum“ zu notieren.
Keine Frage, die Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes sind gerade mehr als erforderlich. „Die Beschäftigten müssen vor arbeitsbedingten Infektionsrisiken geschützt werden“, schreibt auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Zudem sei die Impfquote in der Erwerbsbevölkerung weiterhin nicht ausreichend. Dabei seien vor allem Ungeimpfte dem Risiko einer COVID-19-Infektion und ihrer Übertragung in besonderer Weise ausgesetzt; vorallem diejenigen, die nicht im Homeoffice arbeiten.
Und ja, es braucht gerade ein wenig Hornhaut auf der Seele. Zumindest solange noch nicht alle geboostert und geimpft sind. Manchmal hilft es dann zuzulassen, was man nicht ändern oder kontrollieren kann. Es bewahrt zumindest den eigenen Frieden. Besonders in der Weihnachtszeit.
In diesem Sinne wünsche ich meinen Leserinnen und Lesern, ein fröhliches Weihnachtsfest und ein gesundes und glückliches neues Jahr.
Photo: Emily Morter on Unsplash
Im very happy to find this web site. I wanted to thank you for your time just for this fantastic read!! I definitely liked every bit of it and i also have you book-marked to see new things in your website.
I cling on to listening to the news broadcast lecture about getting free online grant applications so I have been looking around for the finest site to get one. Could you advise me please, where could i get some?
I was very pleased to find this site. I wanted to thank you for your time for this particularly wonderful read!! I definitely savored every little bit of it and i also have you book-marked to see new stuff in your site.
I have been surfing online greater than 3 hours lately, yet I never found any fascinating article like yours. It is pretty worth enough for me. In my opinion, if all site owners and bloggers made just right content material as you did, the web will likely be a lot more helpful than ever before.