Big Brother im Büro

Datenschützer schreien auf, denn immer mehr Chefs überwachen heimlich ihre Mitarbeiter und schießen dabei oft über das Ziel hinaus. Was in George Orwells Bestseller „1984“ noch wie ein surrealer Albtraum klingt, ist schon längst keine Fiktion mehr. Denn das Thema Arbeitsplatzüberwachung gewinnt in vielen Unternehmen immer mehr an Bedeutung.

Wobei die Kontrolle von der reinen Arbeitszeiterfassung bis hin zu konkreten Überwachungsmaßnahmen reichen kann. Und immer häufiger geht es darum, mögliches Fehlverhalten der Mitarbeiter aufzudecken. Denn ist Versuchung ist groß! Schnell ein paar unerlaubte private E-Mails senden oder Dinge erledigen, die mit dem Job einfach nichts zu tun haben. Kriminellere Gemüter wagen sogar den berühmten Griff in die Betriebskasse oder knacken den Spind den Kollegen.

„Wir wissen aus vielen Betrieben, dass es immer wieder Probleme mit unzulässiger Arbeitsplatzüberwachung gibt, sagt Dr. Marta Böning, Expertin für Arbeitsrecht beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB).

Schon in der Vergangenheit hatten wir einige Fälle unzulässiger Videoüberwachung in Einzelhandelsketten und auch verschiedene Skandale im Zusammenhang mit Telefonüberwachungen. Die Vorfälle häufen sich zwar, aber offizielle Zahlen gäbe es dazu aber nicht. Und die Lust am Überwachen steigt mit den technischen Möglichkeiten.

Vielfältige Möglichkeiten

Ob nun mit versteckter Kamera am Arbeitsplatz oder auch heimlich aufgespielte Software am Dienstcomputer. Aber auch GPS Tracker in Dienstfahrzeugen und Smartphones versteckt, sind keine Seltenheit mehr um den Mitarbeiter rund um die Uhr zu überwachen. Und meistens merkt Mitarbeiter nichts davon. Es sei denn der Chef verwertet die gesammelten Daten, z.B. im Zusammenhang mit einer Kündigung gegen ihn. Aber wie so oft macht auch hier die Mischung das Gift.

„Die technischen Möglichkeiten sind zwar groß, aber erst mit der entsprechenden Verwendung durch den Nutzer lässt sich auch das tatsächliche Gefahrenpotenzial für die Arbeitnehmer ermitteln,“ sagt Bernhard Brands, Datenschutzbeauftragter und Inhaber von Brands Consulting in Niederebach.

Denn unter bestimmten Umständen könne eine Überwachung nämlich auch legitim sein. Zum Beispiel aus versicherungsrechtlichen Gründen oder zur Überwachung von Arbeitschutzvorschriften. Der gleichen Auffassung ist auch Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Heiko Reiter: „Der Einsatz von GPS Trackern kann zur Ortung von Krankenwagen oder Geldtransportern sinnvoll sein, zur invasiven Überwachung von Mitarbeitern aber unzulässig.“

Kontrolle muss Grenzen haben

Kein Wunder also, dass sich Datenschützer und Arbeitsrechtler darüber einig sind, dass die Kontrolle unbedingt Grenzen haben müsse. Denn die meisten Überwachungspraktiken hierzulande verstoßen nicht nur gegen den Datenschutz, sondern auch ganz klar gegen die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter. Denn inzwischen kommen in einigen Unternehmen sogar schon unbekannte Überwachungsmethoden zum Einsatz. So hat ein Aachener Softwareunternehmen, z.B. einen Stimmtest entwickelt, der basierend auf Sprechweise und Tonlage analysiert, ob ein Angestellter überlastet ist oder sogar vor einem Burn Out steht. Doch was darf der Arbeitgeber überhaupt? Und was ist rechtlich erlaubt?

Regelung in DS-GVO

Seit dem 25. Mai 2018 regelt nun die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) was der Arbeitgeber wie und in welchem Umfang machen darf. „Grundsätzlich dürfen nur die Daten erhoben und verarbeitet werden, die zur Durchführung des Arbeitsverhältnisses erforderlich sind, wie zum Beispiel persönliche Daten oder auch die Überwachung des E-Mailverkehrs, sagt Dr. Reiter. Allerdings nicht ohne Einwilligung des Betriebsrats oder durch eine entsprechende Betriebsvereinbarung, § 26 BDSG-neu. Außerdem kommen auf den Arbeitgeber nun auch umfangreiche Aufklärungs- und Unterrichtungspflichten zu, die dem Mitarbeiter umfassendere Rechte zubilligen. Denn neben einer expliziten Einwilligung zur Verarbeitung seiner Daten kann der Mitarbeiter nun jederzeit auch Widerspruch einlegen oder die Herausgabe und Löschung seiner bereits vorhandenen Daten verlangen.

„Die neuen Regelungen versuchen auf eine Einhaltung und Überwachung des Datenschutzes unter Abwägung aller Interessen im betrieblichen Kontext hinzuwirken, sagt Reiter.

Trotzdem ist eine heimliche Überwachung der Mitarbeiter nach wie vor verboten. Es sei denn, der Arbeitgeber hat im Einzelfall begründete Verdachtsmomente für schwere Verfehlungen oder strafbare Handlungen, aber keinerlei Alternativen dem Mitarbeiter das auch zu beweisen. Denn „bloße Ermittlungen ins Blaue hinein, “sind schon seit dem Keylogger Urteil (AZR-681/16) vom Bundesarbeitsgericht verboten. Deshalb muss der Arbeitnehmer auch Maßnahmen, die weit über das juristisch vertretbare Maß hinausschießen, nicht hinnehmen. Spioniert der Chef aber trotzdem, dann kann der zuständige Datenschutzbeauftragte ein ordentliches Bußgeld verhängen. Denn auch das hat sich im neuen Gesetz drastisch erhöht. Verstöße gegen das Datenschutzrecht können dann nämlich bis zu 20 Mio. Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden.

Bild: Ev on Unsplash

Auch erschienen z.B. hier:

https://www.n-tv.de/ratgeber/Wie-viel-Uberwachung-ist-erlaubt-article20485472.html

https://www.welt.de/wirtschaft/webwelt/article178147722/DSGVO-Wie-viel-Ueberwachung-ist-am-Arbeitsplatz-erlaubt.html

http://www.fr.de/leben/karriere/nachrichten/big-brother-im-buero-wie-viel-ueberwachung-durch-den-arbeitgeber-ist-erlaubt-a-1527050

http://www.general-anzeiger-bonn.de/besser-leben/erfolgreich/berufundbildung/Wie-viel-%C3%9Cberwachung-durch-den-Arbeitgeber-ist-erlaubt-article3879928.html

http://www.allgemeine-zeitung.de/ratgeber/ausbildung-und-beruf/beruf/wie-viel-ueberwachung-durch-den-arbeitgeber-ist-erlaubt_18857162.htm

https://www.t-online.de/finanzen/jobs/id_83955498/wie-viel-ueberwachung-auf-der-arbeit-ist-erlaubt-.html

http://www.wiesbadener-tagblatt.de/ratgeber/ausbildung-und-beruf/beruf/wie-viel-ueberwachung-durch-den-arbeitgeber-ist-erlaubt_18857162.htm

http://www.echo-online.de/ratgeber/ausbildung-und-beruf/beruf/wie-viel-ueberwachung-durch-den-arbeitgeber-ist-erlaubt_18857162.htm

https://www.lr-online.de/ratgeber/beruf-bildung/wie-viel-ueberwachung-durch-den-arbeitgeber-ist-erlaubt_aid-23469821

http://www.aachener-nachrichten.de/ratgeber/bildung-beruf/wie-viel-ueberwachung-durch-den-arbeitgeber-ist-erlaubt-1.1920718

https://www.ruhrnachrichten.de/Nachrichten/Wie-viel-Ueberwachung-durch-den-Arbeitgeber-ist-erlaubt-1295739.html

https://www.dorstenerzeitung.de/leben-und-erleben/beruf-und-bildung

https://www.muensterlandzeitung.de/Nachrichten/Wie-viel-Ueberwachung-durch-den-Arbeitgeber-ist-erlaubt-1295739.html

https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/datenschutz-am-arbeitsplatz-vorsicht-kamera/22722294.html

https://www.augsburger-allgemeine.de/themenwelten/wirtschaft/Wie-viel-Ueberwachung-im-Buero-erlaubt-ist-id51430516.html