Alle Jahre wieder: Wenn die Firma rockt

Spüren Sie es schon? Weihnachten steht vor der Tür. Für die einen ist es die Zeit des Innehaltens und der Vorfreude auf die Festtage mit Freunden und Familie, für die anderen einfach nur der blanke Horror mit Gänsebraten, Lametta und Christbaumkitsch; zerbrechlichste Zeit im Jahr und selbst in einem Reservat der totalen Verweigerung ist man doch nie ganz sicher vor einem Sprung oder einem Bruch. So wie auf der alljährlichen Weihnachtsfeier, die vielen Betrieben in den nächsten Tagen noch bevorsteht. Denn diese schreibt nicht nur regelmäßig ihre eigenen Geschichten, sondern kann mitunter sogar eine ganz eigene Dynamik entwickeln. Lockere Stimmung, gute Musik, leckeres Essen und reichlich Alkohol; da lassen es manche Mitarbeiter so richtig krachen. Eigentlich kein Problem, aber dennoch kein Freibrief für schlechtes Verhalten. Denn wer über das Ziel hinausschießt, muss mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen. Wann kann es Probleme geben?

Teilnahme freiwillig

Grundsätzlich ist die Weihnachtsfeier keine Pflichtveranstaltung. Findet diese außerhalb der Arbeitszeit statt, kann jeder Mitarbeiter selbst entscheiden, ob er lieber zu Hause bleibt oder mitfeiert. Die Teilnahme gehört in der Regel nicht zu den vertraglichen Leistungspflichten. Deshalb muss auch niemand hingehen, wenn die Feier während der regulären Arbeitszeit stattfindet, jedoch aber arbeiten oder sich einen Tag Urlaub nehmen. Denn nur wer mitfeiert, ist von der Arbeit befreit und sollte deshalb ein paar Dinge beachten:

Revolution unerwünscht

Schon klar, dass man auf der Weihnachtsfeier nicht auf dem Tisch tanzen sollte. Auch wer sich am nächsten Tag nicht gemeinsam mit seinem Kater in seiner Schreibtischschublade verstecken möchte, sollte sich unbedingt auch bei Glühwein, Bier und Sekt zurückhalten. Nicht jeder verträgt alles und für den ein oder anderen kann dann schnell der Moment kommen, indem er Chef und Kollegen den Kampf ansagt. Andere wiederum drängt auch die Mitteilung höchst intimer Familien- oder Krankheitsgeständnisse.

Natürlich ist es ganz normal, im Kollegenkreis über den Job zu sprechen. Deshalb aber bitte weder einen Arbeitskampf anzetteln, politische Reden schwingen oder Bergpredigten halten. Auch Gehaltsfragen sind auf einer Weihnachtsfeier ein absolutes „No Go“. Das ist immer noch eine Weihnachtsfeier, die allen Spaß machen soll. Deshalb Krawallaktionen, aber auch Beleidigungen und Belästigungen jeglicher Art bitte bleiben lassen. Lieber nett beim Small Talk bleiben, Alkohol in Maßen konsumieren und um potenzielle Streithähne einen großen Bogen machen. Und wer bemerkt, dass der Boden unter ihm schwankt, bestellt sich besser ein Taxi und verlässt schnellstmöglich die Party. Denn ab jetzt geht es nur noch bergab. Viele Arbeitnehmer vergessen in Sektlaune, dass dennoch alle arbeitsvertraglichen Nebenpflichten weiter bestehen; und die können eine verhaltensbedingte und schlimmstenfalls sogar eine fristlose Kündigung nach sich ziehen.

By the way: Wer vielleicht aufgrund der Nachwirkungen der Feier nicht arbeitsfähig ist, muss zwar nicht arbeiten, sollte aber damit rechnen, dass vom Arbeitgeber ab dem ersten Fehltag eine ärztliche Bescheinigung gefordert wird. Denn nur so kann bewiesen werden, dass eine Arbeitsunfähigkeit tatsächlich bestand.

 Der Chef ist heute gut drauf 

 Auch wenn der Chef heute ausgesprochen gute Laune hat, redselig ist, deftige Witze erzählt und schlimmstenfalls sogar anzüglich wird. Lieber Abstand halten. Auch Führungskräfte trinken gern mal einen über den Durst, können sich im Zweifel aber an vieles nicht mehr erinnern. Trotzdem sind sie aber auch am darauf folgenden Tag immer noch der Boss. Und das kann unangenehm werden. Deshalb besser die Form waren und schon gar nicht einen angesäuselten Flirt wagen. Richtige Freundschaften auf Augenhöhe werden selten im Rausch geboren und der darauf folgende Kater ist mit einer Kopfwehtablette leider nicht zu beheben. Deshalb gilt gerade, wenn der Chef die „gute Kinderstube“ verlassen hat: „Lieber selbst gute Manieren zeigen, denn damit macht man auf Dauer den bestmöglichen Eindruck,“ sagt Profiler Suzanner Grieger-Langer.

Und wie steht’s eigentlich mit dem Dresscode für die Weihnachtsfeier?

Ganz sicher muss man nicht gleich einen doppelten Salto schlagen, um auf sich aufmerksam zu machen. Dafür können aber unpassende Kleidung, wie z. B. zu kurze Röcke oder tief blickende Ausschnitte ungewollt für Aufsehen sorgen. Wer täglich mit Hosenanzug und Kostüm zur Arbeit erscheinen muss, sollte auch auf einer Weihnachtsfeier nicht zu sehr davon abweichen. Unternehmen, die auch ansonsten einen lockeren Kleidungsstil pflegen, werden hingegen auch auf der Weihnachtsfeier keine streng konservativen Outfits verlangen. Aber auch Dresscodes sind so eine Sache, weil sie meistens jeder anders interpretiert. Denn eine Pauschalaussage gibt es nicht.

„Lautet der Dresscode „casual“ ist dies immerhin ein guter Leitfaden, dass keine bodenlange Robe erwartet wird“, sagt Modejournalistin und Buchautorin Marlene Sörensen. „Deshalb einfach den Anlass nutzen, etwas zu tragen, indem man sich wohl fühlt, gut aufgehoben und weihnachtlich strahlt.“

 Es gibt es also vieles und noch viel mehr zu beachten, wenn der Chef zur Party lädt. Aber das größte aller „No Go´s“ ist noch immer, gar nicht zu erscheinen.

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