„Gute Besserung und kommen Sie bald wieder“

Der Herbst ist da und die Grippewelle rollt an. Viele Leidende husten, schniefen und krächzen gerade. Die Krankmeldungen häufen sich und bringen so manchen Arbeitgeber regelrecht in Wallung. Manchmal so sehr, dass sich krank geschriebenen Mitarbeiter von ihrem Arbeitgeber so einiges gefallen lassen müssen. Peinigende Anrufe, E-Mails, SMS, Hausbesuche und in einigen Fällen sogar der Einsatz von Detektiven sind nicht selten an der Tagesordnung. Ganz neugierige Chefs wollen manchmal auch noch die genaue Diagnose des kranken Mitarbeiters wissen. Häufig unter dem Vorwand einer vorbildlichen Kommunikation oder einer gesetzlichen Verpflichtung.

Aber: Dürfen sie das auch?

Grundsätzlich muss der kranke Arbeitnehmer dem Vorgesetzten keinerlei Auskunft über die Diagnose geben. Eine arbeitsvetragliche Verpflichtung oder gesetzliche Regelung gibt es hierzu nicht. Versteht sich eigentlich von selbst, denn alles was der Arbeitgeber wissen muss, ist die voraussichtliche Dauer der Erkrankung, wobei der Genesungsprozess an sich lediglich prognostiziert werden kann. Auch in der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung steht nur, wann der Mitarbeiter voraussichtlich wieder gesund und somit arbeitsfähig ist.

Wobei aber auch zu beachten ist, dass manche Krankheiten auch chronische Verläufe haben können, die nicht vollständig ausheilen, sodass der Mitarbeiter vielleicht häufiger krankgeschrieben werden muss. Das kann den ein oder anderen Chef natürlich misstrauisch machen. Aber ob ihm das nun gefällt oder nicht, sollte nicht das Problem des Mitarbeiters sein. Denn er hat in keinem Fall eine Informationspflicht über seine konkrete Diagnose. Gleiches gilt auch für den behandelnden Arzt. Er unterliegt der Schweigepflicht und ist weder berechtigt, Daten noch die genaue Diagnose des kranken Mitarbeiters an den Vorgesetzten herauszugeben.

Deshalb darf der Mitarbeiter auch Aufklärungsanfragen des Arbeitgebers jeglicher Art einfach ignorieren. Ausgenommen sind jedoch Erkrankungen, die von einer gewissen betrieblichen Bedeutung sind; z. B. eine ansteckende Virusinfektion eines Kochs in einer Großküche. In allen anderen Fällen muss der Chef jedoch seine Neugier zügeln. Und in Zweifelsfällen kann er den medizinischen Dienst der Krankenkassen einschalten. Wobei aber auch hier lediglich offen gelegt wird, ob der Mitarbeiter tatsächlich krank ist oder nur simuliert. Eine Mitteilung über die Diagnose erfolgt auch hier nicht.

Und wer sich dennoch kommunikativ gegenüber seinem Mitarbeiter zeigen möchte, sendet per E-Mail einen kleinen Genesungsgruß, der schlicht und einfach,

 „Gute Besserung und kommen Sie bald wieder,“

lauten könnte.

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Photo: Jonah Pettrich on Unsplash

6 Kommentare zu „„Gute Besserung und kommen Sie bald wieder“

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