Reisen in Coronazeiten

Die Deutschen sind müde. Das konnte ich gerade auf meiner Urlaubsreise ganz anschaulich feststellen. Bei vielen reicht die Kraft nicht einmal mehr, den Mundschutz zu tragen. Man lässt ihn einfach flattern, trägt ihn lässig am Arm, auf der Stirn, wischt ihn beim Reden einfach beiseite oder verzichtet ganz darauf. Inzwischen ist auch die „gähnende Leere“ oder die viel zitierte „große Stille“ aus den Städten verschwunden. Ein Busfahrer in Berlin erzählte bei einer Standrundfahrt sogar von den Coronazeiten mit einem heiteren Blick auf etwas Unglaubliches, das aber „ganz schön Feuer“ ins sterile Gestern gebracht habe.

Nun hat manch einer die jüngste Vergangenheit vielleicht in Aufregung oder aber auch als eine Zeit der Entschleunigung erlebt und Neues vor der Haustür und im eigenen Garten entdeckt. Haus und Hof auf Vordermann gebracht und Dinge getan, die er schon immer mal tun wollte. Für viele wird es deshalb nun Zeit endlich an Orte zurück zu kehren, die man schon sehnlichst vermisst hat. Und bald ist es auch wieder soweit: Viele freuen sich nach der anstrengenden Zeit auf den wohlverdienten Urlaub. Egal ob in heimischen Gefilden oder im Ausland; zumindest innerhalb der EU kann wieder problemlos gereist werden. Und fast könnte man schon glauben, alles sei wie immer.

Aber wie wir jüngst erst gelernt haben, ist nicht immer alles und zu jeder Zeit verfügbar. Denn trotz vieler Lockerungen gibt es immer noch zahlreiche inländische und internationale Reisewarnungen des auswärtigen Amts für bestimmte Risikogebiete. Aber an manch einen im Wortsinn Ver-rückten prallt diese Tatsache einfach ab.

Bis jetzt. Denn das Reisen in Risikogebiete ist nicht allein Privatsache. Und so wirft die bevorstehende Urlaubssaison auch bei vielen Arbeitgebern einige Fragen auf.

Darf der Arbeitgeber das Reisen in Risikogebiete verbieten?

Grundsätzlich steht dem Arbeitgeber nicht das Recht zu, seinen Beschäftigten eine Privatreise in ein Risikogebiet zu untersagen. Selbst wenn es wie zum Beispiel gegenwärtig für Gütersloh oder für ein Urlaubsland eine vom auswärtigen Amt ausgesprochene Reisewarnung gibt, können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern eine Reise dorthin nicht verbieten. Ein derartiger Eingriff in die Privatsphäre des Arbeitnehmers ist deshalb auch unter den aktuellen Umständen nicht gerechtfertigt. 

Allerdings riskiert ein Arbeitnehmer der bewusst in ein „Risikogebiet“ reist, das nach seiner Rückkehr die Anordnung einer Quarantäne verhängt oder eine häusliche Quarantäne verpflichtend wird. Und das könnte wiederum einschneidende Konsequenzen auf die Entgeltfortzahlung, Urlaubsansprüche oder unbezahlte Freistellungszeiten haben.

Allerdings kann eine Quarantäne nur von einem lokalen Gesundheitsamt verhängt werden. Da hat der Arbeitgeber kein Mitspracherecht. Die Regelungen unterscheiden sich je nach Bundesland. Einige schreiben eine 14-tägige häusliche Quarantäne vor, die noch nicht einmal vom Gesundheitsamt bestätigt werden muss, weil sie per Verordnung im Regelfall bei Rückkehr aus den definierten Risikogebieten gilt. Andere wiederum bedürfen einer expliziten Anordnung. Denn wird ein Mitarbeiter aufgrund eines Ansteckungsverdachts unter Quarantäne gestellt, geschieht dies aufgrund einer behördlichen Anordnung (§ 56 Infektionsschutzgesetz). In diesem Fall ist der Arbeitgeber zur 6-wöchigen Entgeltfortzahlung verpflicht. Der Betrag wird allerdings von der anordnenden Behörde auf Antrag erstattet.

Hat der Arbeitnehmer den Krankheitsfall allerdings selbst verschuldet, fällt die Entgeltfortzahlung weg. Reist ein Arbeitnehmer also in ein Risikogebiet und infiziert sich dort mit dem Virus, kann ihm unter Umständen ein Verschuldensvorwurf gemacht werden. Rein rechtlich geht es dabei entscheidend um die Frage des eigenen Verschuldens (§ 616 BGB), wobei nach gegenwärtiger Rechtsprechung allerdings noch zweifelhaft ist, ob eine Reisewarnung allein ausreichen würde, um ein Verschulden des Arbeitnehmers anzunehmen.

Deshalb empfiehlt es sich für Arbeitgeber unbedingt eine gesonderte allgemein gültige Arbeitsanweisung mit vorsorglichen Sicherheitsmaßnahmen zum Corona-Virus (auch als Ergänzung zum Abschluss einer Betriebsvereinbarung), zu erlassen. So werden die Mitarbeiter zumindest schon im Vorfeld darauf aufmerksam gemacht, dass sie vielleicht eine vorsätzliche Situation herbeiführen könnten.

Ja, der Virus ist noch immer nicht weg. Auch wenn der Blick in die Welt „nach draußen“ an manchen Stellen den Eindruck erwecken könnte, das sei nun alles vorbei. Es scheint, als sei er gekommen um zu bleiben. Zumindest bis es endlich einen Impfstoff gibt.

Und bis dahin meiden wir besser weiterhin größere Menschenansammlungen, tragen Mundschutz und benutzen die Corona Warn App. Dann müsste es doch auch möglich sein, ohne eine zweite Infektionswelle gut durch den Herbst zu kommen

 In diesem Sinne freuen wir uns über all die zurück gewonnenen Freiheiten und genießen den Sommer.

Photo: Eva Darron on Unsplash

9 Kommentare zu „Reisen in Coronazeiten

  1. Hello there, simply was alert to your blog through Google, and located that it’s truly informative. I’m going to be careful for brussels. I’ll be grateful for those who proceed this in future. Many people might be benefited out of your writing. Cheers!|

  2. Hi, I think your blog might be having browser compatibility issues. When I look at your blog in Opera, it looks fine but when opening in Internet Explorer, it has some overlapping. I just wanted to give you a quick heads up! Other then that, great blog!|

  3. Link exchange is nothing else however it is just placing the other person’s web site link on your page at proper place and other person will also do same for you.|

  4. Hi my family member! I wish to say that this article is awesome, great written and include approximately all vital infos. I would like to see more posts like this .|

  5. An outstanding share! I have just forwarded this onto a co-worker who was conducting a little research
    on this. And he in fact ordered me dinner due to the fact that I found it for him…
    lol. So let me reword this…. Thanks for the meal!! But yeah, thanx for spending some time to discuss this issue here on your
    web site.

Die Kommentare sind geschlossen.