
Meistens muss es ganz schnell gehen. Wenn die Eltern oder ein Familienmitglied plötzlich nicht mehr selbst für sich sorgen können, muss kurzfristig eine passende Pflege organisiert werden. Und wer in Deutschland zum Pflegefall wird, möchte in den meisten Fällen möglichst nicht in ein Heim.
Dies belegen auch die aktuellen Daten des statistischen Bundesamtes. Demnach gibt es in Deutschland derzeit mehr als 2,8 Millionen Pflegebedürftige, von denen die große Mehrheit zu Hause versorgt wird. In vielen Fällen sorgen dann Angehörige und ambulante Pflegedienste für die Betreuung in den eigenen vier Wänden. Eine große Herausforderung, die auf Dauer allein kaum zu bewältigen ist, so dass schnell eine alternative Lösung gefunden werden muss. Und da sich kaum jemand eine Vollzeitbetreuung zu Hause leisten kann, wird manch einer dabei recht kreativ. Auch staatliche Unterstützung sucht man bislang vergebens, sodass die Suche nach einer passenden Pflege schnell zu einem wilden Ritt werden kann.
Unseriöse Agenturen meiden
Denn vermeintlich schnelle Hilfe bieten häufig Vermittlungsagenturen, mit einem meist zweifelhaften 24-Stunden-Pflegeversprechen an. Diese vermitteln meistens osteuropäische Frauen direkt in deutsche Haushalte. Häufig „unter der Hand“ und vielfach ohne jegliche Eignung. Dafür aber gegen eine opulente Vermittlungspauschale. Die Frauen bleiben in der Regel sechs Wochen und wohnen bei den Familien. Auf den ersten Blick bieten sie im Vergleich zu deutschen Fachkräften unschlagbar günstige Preise für eine 24-Stunden-Betreuung an. Scheint erst mal lukrativ, ist es aber nicht. Denn was viele nicht wissen, ist die Tatsache, dass man mit diesem Modell blitzschnell in eine Grauzone, zwischen Legalität und Illegalität gerät. Denn eine einzelne Hilfskraft kann eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung auf Dauer nicht leisten. Deshalb verstoßen viele Angebote in der Regel auch gegen das in Deutschland gültige Arbeits- und Sozialrecht. Ein Fass ohne Boden. Und man ist erpressbar. Denn wer eine Hilfe im Haushalt „schwarz“ beschäftigt, sollte es sich zumindest mit guten Freunden oder den Nachbarn nicht verscherzen. Denn oftmals sind sie gute Hinweisgeber für den Zoll. Denn wer keine Sozialversicherungsbeiträge abführt, begeht eine Strafbar.
Viele Angebote, die von bestimmten Vermittlern gemacht werden, sind mit höchster Vorsicht zu genießen. In vielen Fällen sind sie illegal und schlichtweg unseriös, sagt Lothar Knopp, Geschäftsführender Direktor des German-Polish Centre for Public Law and Environmental Network (GPPLEN).
Dennoch boomt der Schwarzmarkt mit den Menschen aus dem Osten und die Nachfrage steigt rasant. Man fragt sich, wie dieser Markt überhaupt entstanden ist, und stellt dann fest, dass die deutsche Gesundheitspolitik diesen Markt bis heute schlichtweg ignoriert“, sagt Knopp. Denn durch das Nicht-Wahrnehmen seitens der Politik hätten sich inzwischen verschiedene Grauzonen entwickelt, die zwischen Legalität und Illegalität schwankten. Für Knopp steht fest, dass es für die Vermittlung osteuropäischer Betreuungskräfte in deutsche Pflege-Haushalte klare gesetzliche Rahmenbedingungen geben müsse, und setzt dabei seine Hoffnung ganz auf den Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). An sich eine gute Sache, kann aber dauern. Und die Zeit drängt.
Legale Modelle
Wer also derzeit eine Hilfe legal beschäftigen möchte, benötigt in der Regel einen Betreuungs- und Pflegemix und muss dafür aber tiefer in die Tasche greifen. Wichtig ist, dass die Betreuungsmodelle die rechtlichen Voraussetzungen gewährleisten und so die Gefahr der Schwarzarbeit oder Scheinselbstständigkeit nahezu ausschließen.
Deshalb kommen auch lediglich nur folgende Modelle in Frage:
1. Betreuungsmodell Selbstständigkeit
Die Pflegekräfte arbeiten hier grundsätzlich auf eigene Rechnung. Sie melden in Deutschland oder in Polen ein eigenes Gewerbe an. Zwischen der pflegebedürftigen Person und der Betreuungskraft wird ein Dienstleistungsvertrag geschlossen. Zu beachten ist hier, dass die Pflegekraft, ähnlich wie ein freier Mitarbeiter, selbstständig bleibt und auch als „Unternehmer“ auftritt. Dabei kommt es auf die konkret ausgeübte Tätigkeit an und nicht auf die Bezeichnung des Vertrages und dessen Regelungen. Deshalb ist für die Entscheidung, ob jemand selbstständig oder abhängig beschäftigt ist, auch wichtig, welche Merkmale überwiegen. Das Gesamtbild ist entscheidend.
Maßgeblich für eine „echte“ Selbstständigkeit ist deshalb, dass die Hilfskraft das volle Unternehmerrisiko trägt, d. h. sie ist weder persönlich abhängig noch weisungsgebunden. Sie hat deshalb auch keine feste Arbeitszeiten und arbeitet inhaltlich und örtlich selbst bestimmt. Sie trägt das volle Risiko, ob ihre Rechnung beglichen wird, und hat weder Anspruch auf Sozialleistungen. Auch Urlaubsansprüche sowie Bezüge im Krankheitsfall sind grundsätzlich ausgeschlossen. Auch die Bereitstellung eigener Reinigungs- und Pflegemittel zur Betreuung sowie die Frage der selbstfinanzierten Unterkunft und Verpflegung spielen dabei eine Rolle. Das bedeutet in der Praxis und im täglichen Pflegefall jede Menge Mehraufwand und präzise Koordination. Das ist im Einzelfall nicht immer zumutbar. Deshalb hat dieses Betreuungsmodell auch ganz klar definierte Grenzen der Machbarkeit. Nicht zuletzt auch, weil grundsätzlich doch immer das Risiko einer Scheinselbselbständigkeit im Raum steht.
2. Das Entsendungsmodell
Bei dieser Pflegevariante werden zwei Verträge geschlossen. In der Regel handelt es sich um einen Vermittlungsvertrag mit einer deutschen Pflegeagentur sowie einem weiteren Vertrag mit einem Unternehmen aus Osteuropa. Die entsendete Pflegekraft ist in jedem Fall bei dem polnischen Dienstleister angestellt.
Grundsätzlich spricht nichts gegen Vermittlungsagenturen und Entsendeunternehmen, wenn diese legal arbeiten, sagt Catharina Hansen von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Das ist aber nur dann der Fall wenn die Hilfe in ihrem Heimatland angestellt ist und dort auch Sozialversicherungsbeiträge und Steuern zahlen. „Die Pflegekraft wird von ihrem Arbeitgeber entsendet und unterstützt den Haushalt für 6-8 Wochen. Danach kehrt sie in ihr Heimatland zurück,“ so Hansen. Deshalb ist es umso wichtiger auf folgende Punkte bei der Vertragsausgestaltung inhaltlich zu achten:
- Den Vertrag sollte auf Kündigungszeiten überprüft werden; keine langen Vertragslaufzeiten vereinbaren.
- Betreuungsleistungen dürfen nicht in dem Vermittlungsvertrag enthalten sein.
- Keine direkten Verträge mit der Betreuungskraft abschließen; auf keinen Fall eine Arbeitgeberfunktion eingehen.
- Die Weisungsbefugnis liegt beim Unternehmen, das die Betreuungskraft entsendet.
- Es darf keine medizinische Versorgung bzw. Behandlungspflege ausgeführt werden.
- Keine vertragliche Bindung, wenn kein passendes Personal vermittelt wird.
- Vertretungsregelungen im Krankheitsfall und an Feiertagen, sowie deren Kosten sollten geregelt sein.
- Abrechnungsmodalitäten nach Vertragsablauf.
- Reisekosten limitieren.
Das die fälligen Sozialbeiträge der vermittelten Hilfskraft in ihrem Herkunftsland gezahlt werden, sollte die entsendete Pflegekraft auch im Besitz einer A1-Bescheinigung sein, die bestätigt, dass sie z.B. in Polen sozial versichert ist. Mit dieser legitimiert sie sich vor den Beamten der Zollbehörde bei einer möglichen Überprüfung und schließt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (Urteil vom 24.10.2006, AZ I StR 44/06) die Anwendung des deutschen Sozialrechts vollständig aus. Dies ist umso wichtiger, da in der Vergangenheit, die Bescheinigungen oft gefälscht wurden.
Die Vergütung für die Dienstleistung wird beim Entsendemodell übrigens auch direkt nach Polen überwiesen. Ein seriöses Entsendeunternehmen, zahlt deshalb auch den in Deutschland gültigen Mindestlohn. Die dazu erforderlichen Vorgaben sowie Regelungen zum Arbeitsschutz und Urlaubsrecht sind in der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen (Entsenderichtlinie) verbindlich geregelt.
Ganz klar ist das Entsendemodell eine kostspielige, dafür aber auch rechtssichere Lösung. Deshalb sollte man auch verschiedene Agenturen unter die Lupe nehmen und entsprechende Angebote einholen. Kosten- und Leistungsvergleiche zahlen sich hier in jedem Fall aus.
Eine seriöse Agentur erkennt man daran, dass man schon bei der Beratung auf zusätzliche Kosten, z.B. Vermittlungsgebühren, Fahrtkosten und Zuschläge für Feiertage hingewiesen werden. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen; man sollte sich auch keinesfalls darauf einlassen. Außerdem sollte ein persönlicher Ansprechpartner vor Ort oder in der näheren Umgebung sein, der auch 24 Stunden erreichbar ist. Weitere Informationen und Unterstützung bei der Auswahl einer geeigneten Agentur bieten auch einige Verbände an. Und bei vertraglichen Unklarheiten und Zweifeln sollte man nicht zögern und rechtliche Unterstützung in Anspruch nehmen.
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