Krank im Urlaub: Auszeit wider Willen

Schon lange hat man sich auf den Urlaub gefreut und dann passiert das, was man am wenigsten gebrauchen kann. Man wird krank. Anstatt am Strand die Sonne zu genießen, Städte zu besichtigen oder einfach nur mal die Seele baumeln zu lassen, fühlt man sich elend und schlecht. Schlimmstenfalls gerade dann, wenn man bereits am Urlaubsort angekommen ist. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern auch ziemlich ungerecht. Denn man hat sie sich ja schließlich nicht ausgesucht. Diese unfreiwillige Auszeit im Urlaub. Manchmal ist es ja nur ein kleines Aus. Eben die klassische jahreszeitliche Infektklaviatur mit Fieber, Husten und Schnupfen, der man meistens nur schwer entkommt. Aber auch Unfälle und Stürze stehen auf der Urlaubshitliste ganz oben. Und manchmal packt das Leben aber auch noch eine große Schippe oben drauf und schickt einen im Urlaub direkt ins Krankenhaus und setzt einen auf die Station für das etwas weniger schöne Leben. Mit sehr kranken Menschen, die vielleicht auf lebensrettende Organe warten, große Schmerzen haben und tapfer ihre Infusionen ertragen. Ein trauriges Szenario, das aber keine Seltenheit ist: Denn rund jeder zehnte Deutsche wird im Urlaub krank. Warum das so ist, wurde bislang nicht erforscht. Dafür gibt es aber eine Vielzahl von Theorien und Beobachtungen. Wissenschaftler gehen davon aus, dass die viele Menschen wohl nicht durch den Urlaub krank werden, sondern schon vorher Erreger im Körper oder auch andere organische Probleme haben. Auch Langzeitstress spielt dabei eine Rolle.

„Viele merken gar nicht mehr, wie es ihnen geht, bis sie endlich einmal Zeit haben, sagt Prof. Hartmut Göbel von der Schmerzklinik Kiel. Und das ist dann meistens im Urlaub.“

Allerdings gibt es auch eine gute Nachricht: Der Urlaubsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber entfällt nicht. Denn Urlaub dient der Erholung und nicht dem Auskurieren einer schweren Erkrankung, die die Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat. Dies ergibt sich rechtlich aus § 9 Bundesurlaubsgesetz. (BUrlG). Dennoch sollte man unbedingt einige Regelungen beachten:

Anzeigepflicht auch während des Urlaubs

 Wie man seine freie Zeit im Urlaub verbringt, ist natürlich erst mal jedem selbst überlassen. Allerdings unterscheidet der Gesetzgeber zwischen Erkrankung und Arbeitsunfähigkeit, § 5 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG). Denn nicht jede Erkrankung führt automatisch zur Arbeitsunfähigkeit.

Krank im Urlaub ist man nur, wenn man auch wirklich arbeitsunfähig ist, was natürlich letztendlich der Arzt und nicht der Arbeitgeber entscheidet. So kann ein Fliesenleger wohl kaum mit einer gebrochenen Rippe arbeiten, ein Informatiker möglicherweise schon. Wer aber im Urlaub tatsächlich arbeitsunfähig erkrankt, sollte unverzüglich zum Arzt gehen und sich dies auch gleich am ersten Krankheitstag bescheinigen lassen. Dies gilt auch, wenn laut des Arbeitsvertrages erst ab dem dritten Tag ein Attest benötigt wird. Denn nur dann kann die volle Zeit der Arbeitsunfähigkeit während des Urlaubs auch gut geschrieben werden. Dabei ist grundsätzlich darauf zu achten, dass sich aus dem Attest auch tatsächlich die Arbeitsunfähigkeit ergibt. Denn bei Bescheinigungen von Ärzten aus Nicht-EU-Ländern reicht nach höchstrichterlicher Rechtsprechung eine formlose Bescheinigung, die nicht zwischen Krankheit und Arbeitsunfähigkeit unterscheidet, meistens nicht aus. In wenigen Fällen hat zwar auch eine Zeugenaussage geholfen, doch darauf sollte man sich besser nicht verlassen! Dagegen muss der Arbeitgeber Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen von Ärzten aus EU-Ländern in der Regel akzeptieren.

Arbeitgeber informieren

Auch wenn die Gesetzeslage klar ist, im Urlaub krank sein und dem Arbeitgeber danach einfach nur mitzuteilen, dass man im Urlaub krank war, funktioniert nicht. Deshalb sollte der Chef schnellstmöglich, auch aus dem Ausland (per E-Mail, Fax etc.) über die Arbeitsunfähigkeit informiert werden. Denn nur so ist man auf der sicheren Seite und hat gute Chancen den gesamten Urlaubsanspruch zu behalten. Folgende Punkte sollten deshalb unbedingt mitgeteilt werden:

  •  die Arbeitsunfähigkeit 
  • deren voraussichtliche Dauer
  • die Adresse am Urlaubsort
  • ggfs. Datum der vorzeitigen Rückkehr.

Von der Informationspflicht sind aber ganz klar sowohl die genaue Diagnose, als auch die Art der Erkrankung, ausgeschlossen. Deshalb darf der Mitarbeiter auch Aufklärungsanfragen des Arbeitgebers jeglicher Art einfach ignorieren. Ausgenommen sind jedoch Erkrankungen, die von einer gewissen betrieblichen Bedeutung sind; z.B. ansteckende Virusinfektion eines Kochs in einer Großküche. In allen anderen Fällen muss der Chef jedoch seine Neugier zügeln.

Urlaub verlängert sich nicht automatisch

Entgegen der Meinung vieler Beschäftigter verlängert sich der Urlaub nicht automatisch um die Anzahl der Krankheitstage. Einfach die verpassten Urlaubstage an den Urlaub dranhängen und dem Arbeitsplatz länger als vereinbart fernzubleiben, kann arbeitsrechtliche Konsequenzen haben, schlimmstenfalls sogar mit einer Kündigung des Arbeitsvertrages enden. Denn auf eine eigenständige Verlängerung des Urlaubs gibt es trotz Krankheit im Urlaub kein generelles Recht. Wer jedoch schon vor Beginn des Urlaubs krank wird und diesen erst gar nicht antreten kann, sollte den Urlaub mit seinem Arbeitgeber neu festlegen. Denn er gilt als nicht verbraucht. In allen anderen Fällen muss man, auch wenn es schwer fällt, an dem geplanten ersten Arbeitstag nach dem Urlaub wieder zur Arbeit erscheinen.

Sich im Urlaub schlecht zu fühlen, das Bett hüten zu müssen oder sich sogar im Ausland zu verletzen, das alles ist sowieso schon ärgerlich und ungerecht. Dennoch sollte man bedenken, dass die gesetzliche Urlaubsregelung, so anstrengend und umständlich sie auf den ersten Blick auch daher kommt, grundsätzlich arbeitnehmerfreundlich gestaltet ist. Die erholsame Zeit ist zwar tatsächlich verloren, nicht aber zwangsläufig auch die Urlaubstage. Natürlich immer nur vorausgesetzt man beachtet ein paar Regeln!

Photo by Lechon Kirb on Unsplash

7 Kommentare zu „Krank im Urlaub: Auszeit wider Willen

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