Kündigung wegen rassistischer Beleidigung

In einer zwar nicht mehr ganz ofenfrischen, aber dafür trotzdem für die aktuelle Rassimusdiskussion wichtigen Entscheidung hat das Landesgericht (LAG) Baden-Württemberg in zweiter Instanz in einem Urteil vom 05. Dezember 2019 (Az.17 Sa3/19) die Rechtmäßigkeit einer fristlosen Kündigung eines Daimler-Benz Mitarbeiters wegen rassistischer Äußerungen in einer geschlossenen WhatsApp Gruppe bestätigt.

Im konkreten Fall beleidigte ein Mitarbeiter einen türkischen Kollegen muslimischen Glaubens in einer privaten WhatsApp-Gruppe unter Arbeitskollegen. Versendet wurden unter anderem Begriffe wie „Dreckstürke“, „Ziegenficker“, Bilder von Hakenkreuzen und Hitler sowie rassistische, bedrohliche Texte.

Der Arbeitgeber erfuhr davon und kündigte dem 46-jährigen schwerbehinderten Arbeitnehmer im Sommer 2018 trotz langer Betriebszugehörigkeit fristlos. Dieser wehrt sich mit Unterstützung einer „alternativen Gewerkschaft“ und spricht von lediglich satirisch gemeinten Botschaften und hält deshalb die Kündigung für unrechtmäßig.

Die Richter des LAG aber hielten die fristlose Kündigung wegen rassistischer Beleidigung für rechtens. Die Inhalte der per WhatsApp verschickten Nachrichten seien eine massive Beleidigung des Arbeitskollegen muslimischen Glaubens, betonte das Gericht. Sie seien menschenverachtend und von der Meinungsfreiheit nicht gedeckt. Dies betrifft insbesondere auch die Vertraulichkeit dieser Äußerungen. Der Arbeitnehmer darf nicht darauf vertrauen, dass diese Äußerungen ausschließlich in der privaten Gruppe verbleiben und der Arbeitgeber sie deshalb im Rahmen einer Kündigung nicht verwerten darf.

Photo: justice-2071539_1920

5 Kommentare zu „Kündigung wegen rassistischer Beleidigung

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