Neues zum Arbeitszeitgesetz

Der EUGH hat entschieden, dass alle Mitgliedstaaten ihre Arbeitgeber dazu verpflichten müssen, ein „objektives, verlässliches und zugängliches System“ zur täglichen Arbeitszeiterfassung ihrer Mitarbeiter einzurichten. Zur konkreten Ausgestaltung gibt es zwar noch keine Vorgaben, es sollen aber dennoch Spielräume eingeräumt werden. Fest steht aber jetzt schon, dass die Flexibilität nicht unerheblich eingeschränkt wird, da auch Homeofficetätigkeiten und Dienstreisen zu erfassen sind. Die gute Nachricht ist allerdings: Betriebliche Lustwandler, Berufschiller und „kreative“ Tagediebe können nun endlich mal entlarvt werden. Mehr zum ArbeitszeitG und zum Arbeitsrecht im Artikel…. https://www.management-circle.de/blog/arbeitsrecht-2020-arbeitszeit/

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