
Arbeitgeber dürfen den Impfstatus für einige Berufsgruppen aus dem medizinischen Bereich abfragen und verarbeiten. Ob dies derzeit auch großzügiger ausgelegt werden kann, ist strittig.
Impfprämien wie zusätzliche Urlaubstage, attraktive Sachgeschenke oder Bonuszahlungen gegen Nachweis der Impfung sind aber erlaubt.
Ansonsten aber ist die Corona-Impfung Privatsache der Arbeitnehmer – so lange, wie es keine gesetzliche Impfpflicht gegen das Coronavirus gibt.
Mehr darüber in meinem neuen Artikel auf Business Insider:
Photo: Katja Reichardt on unsplash
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