
Endlich Urlaub! Ab in die Sonne, Füße hoch und nicht mehr bewegen. Was gibt es Schöneres als nach getaner Arbeit einfach mal die Seele baumeln zu lassen? Denn schließlich zehren die Höchstleistungen, die wir täglich erbringen an unseren Reserven. Aber einfach mal faul sein scheint völlig out geworden. Denn viele Arbeitnehmer packen ihr Smartphone oder ihren Laptop in den Koffer und sind auch im Urlaub für Kollegen und Vorgesetzte immer erreichbar. Bienenfleißig antworten sie auf dienstliche Anrufe, Mails oder SMS. Und dabei sollte der Urlaub doch arbeitsfrei sein und der Erholung dienen.
Doch was tun, wenn der Chef den Urlaub per E-Mail oder Telefon stört?
Grundsätzlich darf der Chef den Urlaub seines Mitarbeiters nicht stören. Es gibt auch keine Verpflichtung, sein Handy mit in den Urlaub zu nehmen oder über eine ständig aktive Internet- oder Telefonverbindung zu verfügen. Jeder Arbeitnehmer kann in seiner Freizeit machen was er will. Es gibt dennoch Sonderfälle, in denen der Chef seinen Mitarbeiter im Urlaub stören darf. Zum Beispiel kann er eine Mail schreiben, wenn das Passwort für einen Zugang fehlt. Allerdings darf er nicht erwarten, dass sein Mitarbeiter zeitnah darauf antwortet. Das Bundesarbeitsgericht (NZA 2001, 100, 101) geht noch weiter und spricht sogar von „zwingenden Notwendigkeiten, die einen anderen Ausweg nicht zulassen.“ Betriebliche Engpässe allein reichen hierfür nicht aus. es müsste sich schon um eine Art Existenzbedrohung des Arbeitgebers handeln, die nur der Arbeitnehmer abwenden kann. Allerdings gibt es Berufe mit Rufbereitschaft, wie zum Beispiel Feuerwehrleute, Ärzte oder Sanitäter etc., die eine Ausnahme bilden, weil sie im Notfall arbeiten.
Es ist also gar nicht so einfach mit dem Job und häufig ist es noch nicht einmal der Chef, der mit einem beruflichen Anliegen die Erholung stört, sondern vielfach die Kollegen. Zu diesem Ergebnis kommt eine repräsentative Umfrage des Digitalverbands Bitkom. Demnach haben sich bei rund zwei Dritteln (63 Prozent) der Befragten, die während der Ferien erreichbar waren, Kollegen gemeldet. Die Tendenz scheint ein wenig zu überraschen, da immer mehr Unternehmen verbindliche interne Regelungen einführen, die sicherstellen sollen, dass auch engagierte Mitarbeiter im Urlaub abschalten können.
„Viele Angestellte bieten ihrem Chefs und Kollegen sogar freiwillig an, sie auch im Urlaub ansprechen zu dürfen obwohl dazu in den meisten Fällen keine rechtliche Verpflichtung besteht“, sagt Bitkom -Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.
Wieso verzichten so viele Arbeitnehmer auf ihre Rechte?
Die Wahrheit ist: Kein Unternehmen auf der Welt ist eine Spaßproduktionsmaschine. Unsere Wirtschaft bewegt sich gerade mit rasanter Geschwindigkeit durch den tiefsten greifenden Wandel seit über hundert Jahren. Die Globalisierung reißt alle Grenzen ein. Stellenabbau und Arbeitsverdichtung stehen bei vielen Betrieben auf der Tagesordnung.
Ebenso machen neue Technologien die Trennung zwischen Arbeitszeit und Privatleben fast unmöglich.
Aber wo sollte man also die Grenze ziehen?
Manchmal empfiehlt es sich, nicht auf jedes gesetzlich verankerte Recht zu pochen. Und Vorsicht vor übereilten Verweigerungen! Aufforderungen des Chefs abzulehnen kann gefährlich werden. Wer nämlich zur Leistung verpflichtet war, riskiert eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung wegen Arbeitsweigerung. Und auch bei den Kollegen wird man nicht beliebter, wenn man sich allen Regelungen verschließt. Schließlich sieht man sich ja nach dem Urlaub wieder. Wenn allerdings Entgegenkommen ausgenutzt wird und man quasi auch im Urlaub zur permanenten Arbeit verpflichtet oder von den Kollegen wegen jeder Bagatelle angerufen wird, sollte man etwas ändern. Ein Gespräch mit dem Chef und den Kollegen kann schon hilfreich sein. Hundertprozentige Klarheit schafft natürlich auch immer eine gerichtliche Überprüfung. Diese sollte jedoch immer wohl überlegt sein, da ein solcher Prozess das Arbeitsverhältnis stark belasten kann.
Auch hier erschienen: https://www.allgemeine-zeitung.de/ratgeber/ausbildung-und-beruf/recht-im-beruf/sendepause-fur-den-job_17384461
Und im Klartext von Xing: https://www.xing.com/news/klartext/immer-erreichbar-darf-mein-chef-mich-im-urlaub-anrufen-3971
Bild: Ethan Robertson on Unsplash