
Sieht man auf die Börsenbilanz des letzten Quartals könnte man fast glauben, es wäre nichts gewesen.Von pandemischer Krisenstimmung fehlt dort jede Spur. Dow Jones, Dax und Co. verzeichneten in den vergangenen Wochen sensationelle Kursgewinne wie seit Jahren nicht mehr. Anders die globale Wirtschaft, die durch den Lockdown in eine tiefe Krise gestürzt wurde. Viele Betriebe mussten schließen, Lieferketten brachen ein, Produktionsausfälle sind an der Tagesordnung. Als Folge der Coronakrise droht nun für 2020 eine weltweite Pleitewelle. Laut einer Umfrage des Ifo-Instituts steht ein Fünftel aller Unternehmen kurz vor der Pleite. Und auch der Kreditversicherer Euler Hermes sieht auf die deutsche Wirtschaft eine „beispiellose Pleitewelle“ zukommen, schreibt das Handelsblatt. Nichts für schwache Nerven, denn auch viele Wirtschaftsexperten prognostizieren für 2020 eine Insolvenzwelle, in deren Folge nicht nur unzählige Firmen pleite gehen, sondern auch die Zahl der Arbeitslosen und Grundsicherungsbeziehenden noch einmal erheblich steigen wird.
Düstere Aussichten für die Republik und ihre Wirtschaft. Und nicht zuletzt auch für die Arbeitnehmer. Denn sie werden durch eine Insolvenz häufig sogar doppelt geschädigt. Sie verlieren meistens nicht nur ihren Job, sondern auch noch ihre ausstehende Vergütung.
Was ist zu tun, wenn der Arbeitgeber nicht zahlt?
Wenn der Arbeitgeber nicht oder nicht vollständig zahlt, empfiehlt es sich zunächst einmal persönlich – beim Vorgesetzten oder der Lohnbuchhaltung – nach den Umständen für die Verzögerung zu erkundigen. Auch wenn die Gerüchteküche schon mächtig brodelt, muss es sich nicht in jedem Fall um eine Insolvenz handeln. Ist eine direkte Klärung jedoch nicht möglich, sollte der Lohnrückstand dem Arbeitgeber unbedingt schriftlich mitgeteilt werden und dieser auch gleichzeitig zur Zahlung auffordert werden. Im nächsten Schritt wäre dann auch eine Klage vor dem Arbeitsgericht möglich.
Und selbst wenn die Versuchung groß ist; bitte nicht gleich eine Revolution anzetteln und die Arbeit verweigern. Erst wenn mindestens zwei Monate kein Lohn gezahlt wurde, kann ein Mitarbeiter vorübergehend, aber nur mit vorheriger schriftlicher Anzeige die Leistung verweigern, ohne mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen zu müssen.
Häufig drängen Unternehmen mit finanziellen Schwierigkeiten ihre Arbeitnehmer auch zu einem teilweisen oder vollständigen Verzicht der Vergütung oder auf Zahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld.
Aber Vorsicht!
Von Zugeständnissen dieser Art ist dringend abzuraten. Denn häufig genug handelt es sich nur noch um einen letzten Rettungsversuch auf Kosten der Arbeitnehmer, der auch bei aller Loyalität niemanden mehr weiter bringt. Im Gegenteil: Am Ende hat man nicht nur weniger Lohn, sondern gefährdet auch noch die eigenen Ansprüche. Denn im Falle einer späteren Arbeitslosigkeit fallen dann auch die Leistungen der Arbeitsagentur (Arbeitslosengeld) geringer aus.
Und wenn es doch passiert ist….
Bleibt der Lohn länger aus und es steht fest, dass vom Arbeitgeber aufgrund einer Insolvenz keine Zahlungen mehr zu erwarten sind, können angemahnte Lohnforderungen aus der Zeit vor der Insolvenz beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. Das hebt zwar schon mal die Stimmung, ist aber noch kein Grund zu ausgelassener Freude. Denn bis zur Auszahlung der Gehaltsrückstände kann einige Zeit vergehen.
Deshalb wird der Verdienstausfall häufig durch das sogenannte Insolvenzgeld aufgefangen. Ersetzt wird dann auf Antrag bei der Agentur für Arbeit, die ausgefallene Vergütung der letzten drei Monate vor der Pleite. Allerdings zahlt die Agentur für Arbeit erst dann, wenn es tatsächlich zur Insolvenz gekommen ist oder ein Insolvenzverfahren mangels Masse nicht eröffnet werden kann. In besonderen Fällen können dann aber auch Vorschüsse beantragt werden.
In nächster Zeit dürfte es also an Problemen nicht mangeln und deshalb lohnt es sich auch ein bisschen auf der Hut zu sein. Aber vielleicht kommt es ja auch gar nicht so schlimm. Denn laut dem Konjunkturindikator des gewerkschaftsnahen Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) könnte die Wirtschaft auch bald wieder anziehen. Dann müsste es aber, so die Ökonomen der Creditreform, den bedrohten Unternehmen rasch gelingen die Krisenfolgen zu überwinden, um sich wieder zu stabilisieren. Auf einen schnellen Absturz folgt quasi eine schnelle Erholung! Unwahrscheinlich, aber trotzdem ein bisschen Hoffnung in einer krisengebeutelten Zeit.
Bleibt wir also zuversichtlich oder machen es wie die Aktienhändler:
Einfach Augen zu und durch!
Zu lesen auch in der XING Klartext Debatte
http://birgittawallmann.de/ohne-moos-nix-los/
Photo: Ricarda Litters (privat)
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